- Aufwandssteuer
- Auf|wands|steu|er, (Steuerw.:) Auf|wand|steu|er, die:Steuer, die auf bestimmte Einkommensverwendungen erhoben wird (z. B. Kfz-Steuer, Hundesteuer).
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Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Vergnügungssteuer — Ver|gnü|gungs|steu|er 〈f. 21; unz.〉 von der Gemeinde erhobene, vom Besucher zu zahlende Steuer auf bestimmte Vergnügungen, z. B. Kino, öffentl. Tanz * * * Ver|gnü|gungs|steu|er, (Steuerw.:) Vergnügungsteuer, die: Aufwandssteuer, die von der… … Universal-Lexikon
Zoll [1] — Zoll (engl. u. plattd. Toll, deutsch auch Mauth), 1) im Allgemeinen jede indirecte Abgabe, welche an einer besonderen Zollstätte erhoben wird. In diesem weiteren Sinne wird das Wort auch von dem Leib u. Personalzoll gebraucht, welchen entweder… … Pierer's Universal-Lexikon
Vergnügungsteuer — Ver|gnü|gung|steu|er: ↑ Vergnügungssteuer. * * * Vergnügungsteuer, Lustbarkeitsteuer, von den Gemeinden erhobene örtliche Steuer auf »Vergnügungen«, insbesondere Tanzveranstaltungen, das Ausspielen von Geld und Gegenständen in Spielklubs,… … Universal-Lexikon