Aufwandssteuer

Aufwandssteuer
Auf|wands|steu|er, (Steuerw.:) Auf|wand|steu|er, die:
Steuer, die auf bestimmte Einkommensverwendungen erhoben wird (z. B. Kfz-Steuer, Hundesteuer).

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Auf|wands|steu|er, Auf|wand|steu|er, die; -, -n: Steuer, die auf bestimmte Einkommensverwendungen erhoben wird (z. B. Kfz-Steuer, Hundesteuer).

Universal-Lexikon. 2012.

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